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Nietzsche und Kant |
Logik
Galten in der Scholastik die Transzendentalien "unum, bonum, verum" als ontologische Seinsbestimmungen, die den Wahrheitsbegriff bestimmten, so betrifft der Begriff "Wahrheit" bei Kant nur den rechten Gebrauch des Verstandes. Das heißt, die rechte Anwendung der Kategorien, der logischen Prädikate auf das sinnlich Gegebene. Im von Aristoteles überkommenen Denken der philosophischen Tradition bildeten die Transzendentalien objektive Implikationen des Seienden, während die Kategorien die Art und Weise des subjektiven Anssprechens möglicher Gegenstände bezeichneten. Nach Kant ist das subjektive (nicht individuelle) Anssprechen aber sehr wohl objektiven Charakters, insofern sich die Erkenntnisobjekte des subjektiven Aussprechens objektiv gültigen Regeln subsummieren lassen. Objektiv gültig als notwendige und allgemeine Bedingung subjektiven Aussprechens beziehungsweise dessen Gesetzmäßigkeit. Daraus folgt, daß eine Differenzierung von Subjektivität und Objektivität hier nicht als bloße Entgegensetzung von Begriff und Gegenstand fungiert, sondern auf den Anwendungsbereich des Begriffs selbst bezogen ist. Dieser kann so verstanden subjektiv-empirisch oder objektiv-wissenschaftlich sein. *(Anm 5 -text 62) Die Gesetze dieses Ansprechens sind nach Kant die Gesetze des Urteilens. (So gilt auch hier der Einwand, daß diese "Art von Denken" möglicherweise nur für Urteilsfunktionen aus dem Bereich der indoeuropäischen Grammatik von Gültigkeit ist. Vgl. *Weizsäcker: 291)
Kant grenzt verschiedene Prinzipien menschlichen Erkenntnisvermögens voneinander ab: Erstens die Sinnlichkeit, die sich mittels einer Ästhetik beschreiben läßt und zweitens der Verstand, dessen Regeln die Logik beschreibt. In der transzendentalen Elementarlehre gliedert er diese in Teilbereiche: Die "besondere Logik" (einzelner Wissenschaften) unterscheidet er von der "allgemeinen Logik", die "die schlechthin notwendigen Regeln des Denkens, ohne welche gar kein Gebrauch des Verstandes stattfindet". Diese spalte sich in "angewandte Logik", die die subjektiven, psychologisch faßbaren Konditionen der Verstandeshandlungen untersucht, und in die "reine Logik", die, befreit von allen Inhalten, nur die allgemeine Form, gänzlich apriori bestimmt. Die transzendentale Logik beschäftigt sich mit Erkenntnissen von der Art und Weise, in der Vorstellungen apriori überhaupt erst real werden können. Sie beschäftigt sich also mit den apriorischen Bedingungen der Verstandestätigkeit, die "weder empirischen noch ästhetischen Ursprungs sind". Die transzendentale Analytik als Teil der transzendentalen Logik soll die Bestandteile der Verstandeshandlungen auflösen und systematisch darstellen. Da Kant das "bloß logische Kriterium der Wahrheit" als die "Übereinstimmung einer Erkenntnis mit den allgemeinen und formalen Gesetzen des Verstandes und der Vernunft" definiert (weiter, nämlich auf Inhalte bezogen, reiche die Logik nicht), kann er die transzendentale Analytik als "Logik der Wahrheit" bezeichnen.
Einerseits versteht sich Nietzsche ganz in der Tradition des aufklärenden Denken Kants, dessen "Tapferkeit und Weisheit" (I 101 *(18)) damit ein Sieg gelungen sei. Ein "Sieg über den im Wesen der Logik verborgen liegenden Optimismus, der wiederum der Urgrund unserer Kultur ist" (ebd.). Damit ist gemeint, daß Kant die Logik von dem Anspruch befreite, der sie in Scholastik und Rationalismus noch begleitete, nämlich eine Erkenntnis über die materielle Welt allein durch logisches Schließen in Erfahrung bringen zu können. Solches Materiales kann die Logik, Kant zufolge, "durch keinen Probierstein entdecken". Der Wunsch, am Leitfaden der Logik in die Tiefe des Seins vorzudringen, wie ihn Nietzsche als Programm dialektischer Logik Sokrates und Platon unterstellt, ist innerhalb der Kantschen Kritik an der "Onto-Logie" bereits das Fundament entzogen. Damit freilich haben sich subtilere Fehlfunktionen in die Transzendentalphilosophie eingeschlichen. Deshalb ergreift Nietzsche oftmals Partei gegen Kant. Dieser will allgemeinverbindliche, transindividuelle Regeln ermitteln. Es geht ihm um die Entwicklung einer Theorie, von der gilt, daß tatsächlich jeder individuelle Mensch, wenn er erkennt, ausschließlich nach innerhalb dieser Theorie formulierten Gesetzen denkt - unabhängig von dem, was den empirischen, inhaltlichen, materiellen Gehalt der Erkenntnis ausmacht. Dies eben ergibt sich aus dem Vorhaben Kants, Metaphysik wissenschaftlich zugänglich zu machen: Die Ergebnisse dieser Wissenschaft sollen allgemein nachprüfbar sein, wozu es notwendig ist, von individueller Zufälligkeit, die nicht allgemeingültig und notwendig ihrem bloßen Inhalt nach sind, zu abstrahieren. Bei Kant würde diese Zufälligkeit von der Psychologie untersucht, bliebe sie doch als inhaltliche Ebene singulär und kontingent im Gegensatz zu den philosophisch relevanten Begründungsformen der formalen Bedingungen derselben. Dieser Anspruch von Wissenschaftlichkeit zeitigt Konsequenzen, die Nietzsche zumeist metakritisch als fälschlich kommentiert: Die vielschichtige Perspektivenwelt menschlichen Daseinsvollzuges werde im Konstruieren des logischen Terms fälschend zurechtabstrahiert. Wie anders auch sollte die Erstellung eines Regelinventars möglich sein, das jedes Ereignis umgreift? Es wird sich zeigen, daß Nietzsches Kritik an der Theorie eines unbedingten Allgemeinen unter einer kritischen Perspektive gegenüber des Begriffs "Bedingung" bei Kant geleistet wird. Nietzsche gemäß ist "Allgemeinheit" kein ein vom Himmel gefallener Segen zum Zweck höherer Wissensweihen für das Individuum. Wir werden uns mit diesem Punkt im Kapitel zur "phylogenealogischen Subjektivität".
Kant führt Formgesetze an, die das Erkennen berechen- und kalkulierbar macht. Diese Formgesetze müssen sich, insofern sie eben bloße Formen sind, notwendig von demjenigen, was sie als ihren Inhalt aufnehmen und regulieren, distanzieren. Inhalt und Form stehen in einer bestimmten Relation zueinander. Diese Relation ist in sich paradox strukturiert. Wahrscheinlich hätten Kant und Nietzsche die Existenz dieser Paradoxie in ähnlicher Weise konzediert, aber andere Folgerungen gezogen. Kant hätte sie hingenommen und seine Untersuchungen auf der Abstraktion von dieser Paradoxie aufgebaut, Nietzsche hätte auf ihr beharrt und ein genaueres Verständnis von ihr zu erlangen versucht. Die Paradoxie besteht darin, daß zwar die Form in Gestalt des kognitiven Apparates des Subjektes jedem Erkenntnisinhalt vorausgeht, daß die inhaltliche Materie eines erkenntnisrelevanten Urteils aber ihrerseits der kognitiven Struktur vorausgeht. Wahrnehmung, Anschauung, und Sinnlichkeit seien empfangende, sensorische Instrumente, die etwas ihnen in der Außenwelt Vorausgehendes gleichsam in das erkennende Subjekt "hineinlassen". Auf der anderen Seite aber nur imponiert nur der Teil der Außenwelt als Inhalt, zu dem der kognitive Apparat aus dem Subjekt gleichsam "hinaustritt". Es ergibt sich also eine Reihenfolge: diffuse, unstrukturierte Materie -> kognitive Formierung -> strukturierte Materie. Zwei Schlußfolgerungen lassen sich daraus ziehen: Entweder durchläuft die Materie eine qualitative Verwandlung oder die strukturierte Materie stellt nur eine Teilmenge des diffusen Materiebegriffs dar. Die erste der beiden Schlußfolgerungen legt eine konstruktivistische Position nahe, die entweder die diffuse Materie als Unsagbares bestehen läßt oder in ihrer konsequenteren Version behauptet, es gäbe diese Ebene überhaupt nicht. Die zweite Schlußfolgerung stellt die im allgemeinen naturwissenschaftliche Position dar. Sowohl Nietzsche als auch bereits Kant war die Frequenztheorie der Physik bekannt, die besagte, daß nur bestimmte Frequenzen als Reize für die Sensorik des menschlichen Wahrnehmungsapparates fungieren. Aus dem Vorhandensein letztlich infiniter für den Menschen nicht ohne technisches Gerät wahrnehmbarer Frequenzen ließ sich folgern, daß jede Erkenntnis nur einen Ausschnitt der Wirklichkeit wiedergibt. Das gemeinsame Problem beider Schlußfolgerungen liegt darin, daß sie auf der Ebene eines stillschweigenden Hysteron-proteron-Verfahrens basieren: Von dieser in der Reihenfolge vorausgehenden diffusen Materie, dieser Welt des "An-sich-Seins", kann nur behauptet werden, daß sie existiere, nachdem die kognitiven Strukturen die Materie bereits strukturiert haben und nun aus welchen Gründen auch immer annehmen, daß es ein "Mehr" geben müsse. Die Paradoxie besteht also darin, daß die vorausgehende Materie eigentlich die letztgefolgerte Ebene darstellt; in Kants System: die Sphäre des Ansichs geht selbst unerkennbar jeder vernünftigen Erkenntnis voraus, sie ist aber andererseits nur eine Idee der Vernunft.
Wir müssen die Erörterung des Umgangs Nietzsches mit dieser Paradoxie noch hinausschieben und wenden uns wieder der Logik zu. Die Logik untersucht ihrem Selbstverständnis nach unter formalen Gesichtspunkten die Falschheit oder Wahrheit eines Urteils. Dies geschieht mit Hilfe der bekannten Wahrheitstabellen, die für bestimmte Satzvariablen {a,b} Verknüpfungen in Gestalt von Negation {N}, Konjunktion {K}, Adjunktion {A}und Implikation {I} ermitteln, die entweder wahr {1} oder falsch {0} sind, und aus denen sich Axiomen und komplexe Theoreme ableiten lassen.
a (Na) b Kab Aab Iab
0 (1) 0 0 0 0
0 1 0 1 1
1 (0) 0 0 1 0
1 1 1 1 1
Nietzsche kritisiert an diesem Modell nicht nur die Simplizität des Wahr-versus-falsch. Hier hat es ja auch unterdessen seitens der Logiker Versuche gegeben, die Zweiwertigkeit in eine mehrwertige Logik zu überführen. Nietzsche kann diese Versuche allerdings nicht gekannt haben. Nietzsche ist die Insistenz auf der Form als solcher suspekt. Um nämlich etwas als Wahres oder Falsches identifizieren zu können, ist eine ontologische Hypothesenbildung notwendig: "gedacht" (NF XII 382) könne erst werden, wenn ein propositionales Moment im Denkakt imponiert, also nur unter der "Annahme des Seienden" (NF XII 382), das gleichsam als der Träger der Form imponiert und damit apriori zum Garant des Wahren wird: Wahr nämlich ist schon die Formalisierung im Gegensatz zu der inhaltlichen Dimension. Dies hängt für Nietzsche mit dem Gegensatz des oppositionalen Gefüges von "diesseitiger, falscher" und "jenseitiger, wahrer Welt" zusammen. Ausgehend vom Glauben an Dauerhaftes und Identisches (NF XII 385), wird die dynamische Welt des Diesseits als Falschheit begriffen und die stabile Welt der Abstraktion in ihrer Eigenschaft als phantasmatische Jenseitswelt zur wahren Welt hypertrophiert. Der Begriff "Falsch" übersteigt damit den Rahmen logischer Geltungsrelevanz; er wird genealogisch verstanden, als Moment, das den Konstitutionsprozeß der Logik betrifft. "Falsch" ist somit im Grunde alles, was sich bewegt und demzufolge verändert. Nietzsche kann in seiner Kritik so weit gehen zu behaupten, daß das "Falsche" schlechthin die Veränderung darstellt. Der Tatbestand der Veränderung trifft in erster Linie auf das Leben zu, nicht vielleicht auf das logische und abstrakte Cogito aber auf das konkrete Dasein.
Die Logik nimmt für sich in Anspruch die formalen Gesetze rationalen Denkens zu formalisieren. Die Urteilsformen sind als Operationsgrößen innerhalb der Logik formalisierbar. Deshalb sind in der Transzendentalphilosophie Immanuel Kants Ontologie und Logik keine heteronomen Bereiche, sie gehören gleichermaßen zur Erkenntnistheorie. Die Logik stellt dabei nur den Teilbereich der Regeln möglicher Richtigkeit des Denkens vor. Nietzsche behauptet nun, daß, wenn nach bestimmten Regeln geurteilt werde, eine immer fälschende Rationalisierung stattfindet. Diese Behauptung impliziert zwar auch, daß die Welt nach bestimmbaren Kriterien "zurechtgemacht" wird, sie meint bei Nietzsche aber vor allen Dingen, daß sich in dieser Fälschung das Subjekt "Cogito" manifestiert, inszeniert und sich gerdezu auf diese Fälschung gründet. Es handelt sich bei Nietzsche also nicht mehr um die klassische Fragestellung, in der Ontologie und Erkenntnistheorie durchaus einen gemeinsamen Nenner besitzen, der Beziehung zwischen den Objekten und dem Subjekt (zuzüglich intersubjektiver Konventionen). Der von Nietzsche immer wieder angeführte Vorwurf der Fälschung betrifft in erster Linie die Selbstwahrnehmung des Subjektes beziehungsweise der Subjekte. Aus dieser gleichsam reflexiven Beziehung erst wird das Subjekt-Objekt-Verhältnis abgeleitet. Wir werden diesen Zusammenhang unter erläutern.
Bevor die Arbeit des Symbols, die im binären Wahr-falsch-System kulminiert, beginnen kann, muß etwas als Basalfalschheit ausgeschlossen sein, das eine jede Abstraktionsbewegung sofort der Verfehlung überantworten würde. Solche Exklusion betrifft nach Nietzsche das Leben als Werden, Endlichkeit, Sterblichkeit. Da Sinnlichkeit (GD VI 74) bei Nietzsche ihrem Begriff nach ein Bild des Wechsels der Wahrnehmungen und des Wandels der Gefühle generiere (ein Bild, das somit eher einem Film entspricht), müsse sie als basales Konstituens des Eindrucks von Wandelbarkeit negiert werden (GD VI 15), bzw. als bloße Funktion im transzendentalen Apparat ihre Position zugewiesen bekommen, die sie eben gerade ihrer Bedeutung entmächtige. Den Körper, als Zwangsvorstellung der Sinne (ebd.), müsse die Transzendentalphilosophie demzufolge "abschaffen" bzw. zur bloßen Hülle degenerieren lassen, wenn es um das "Verstehen", das heißt die Produktion von Wahrheit" gehe. Dafür trete die "Vernunft" (ebd.) auf den Plan, die die sinnlich wahrgenommene Inkonsistenz in eine "Einheit" (ebd.) umfunktioniere und eine somit eine "Welt des Bleibenden" (NF XII 365) konstruiere, die den Wandel der diesseitigen Welt ins "Jenseits" des Intelligiblen transformiert wird. Das wechselnde Material der Erfahrung - Nietzsche bedient sich in diesem Zusammenhang der Metapher des Irdischen (vgl. Za IV 15) -, wird so zum Mangelhaften, zum prinzipiell Falschen.
Im Gegensatz eigentlich zur Erfahrung würden Vernunft und "Wille zur Wahrheit" (NF XII 365, vgl. XI 634) als Instrumente der Erkenntnis die Welt verdinglichen. (Nietzsches Vernunftkritik bezieht sich auf einen Rationalitätsbegriff, der den der instrumentellen Vernunft impliziert, aber auch den von der Emanzipationstheorie stark gemachten substanziellen. Auf das ganze Werk bezogen aber nimmt Nietzsches Vernunftbegriff sich recht komplex aus [vgl. NF XII 369]. Der Begriff der "großen Vernunft des Leibes", wie er im "Zarathustra" angeführt wird, wäre ein Gegenbegriff zu der hier dargestellten.)
Dieser Prozeß impliziert drei Verdrängungsstufen: Das Diesseits wird in einem ersten Schritt (aus noch darzulegenden Gründen) für "falsch" befunden, in einem zweiten Schritt wird diese Falschheit verdrängt (NF XII 384), und in einem dritten Schritt wird die Verdrängung selbst verdrängt. Für diesen Verdrängungsmechanismus gilt: "der höchste Wunsch hat demnach die Einswerdung mit dem Seienden im Auge" (NF XII 365). Unter dieser "Einswerdung mit dem Seienden" versteht Nietzsche: 1. die Produktion des Seienden (zunächst Außenwelt) und Negation des Wandelbaren (Innen- und Außenwelt), 2. die Einswerdung als Verbindung von Innen- und Außenwelt, so, daß die verdinglichte Innenwelt unvergänglich erscheint.
Die scheinbar "wahre Welt" führt Nietzsche auf eine "moralisch-optische Täuschung" (GD VI 78) zurück. Es entsteht hier eine spezifische erkenntnistheoretische "Optik" (NF XII 382). Daß dies eine Täuschung sei, die die Optik betrifft, heißt, daß der Prozeß der Verdinglichung und Fetischisierung über das Medium des Sehens, des Anschauens verläuft. So muß bereits der Terminus Anschauung innerhalb der Philosophie Kants als Vernunftfunktion gelesen werden. Innerhalb der Religion ist das Verhältnis von "diesseitiger, falscher" und "jenseitiger, wahrer Welt" ein explizites. In der säkularisierten Welt der Logik gilt diese Mythologiebasis gleichwohl; sie ist nicht verlassen, sondern als verdrängte nur implizit und damit subtiler geworden. Die Logik, die darum auch nach Nietzsche wesentlich religiös ist, übernimmt darin die klassische Funktion der Ontologieproduktion. Für den Bereich der transzendentalen Dialektik gesteht Kant selbst dies zu, wiewohl die religiöse Problematik sich eben hier erst entwickelt und nicht post festum einstelle - wenn nämlich das Denken sich in Gaukeleien in die dialektische Projektion begibt, "von den bloßen formalen Prinzipien des reinen Verstandes einen materialen Gebrauch zu machen". Nun aber gilt das religiöse Moment nach Nietzsche auch betreffend die transzendentale Analytik. Da sich "Erkenntnis und Werden" (NF XII 382) wechselseitig ausschließen, müsse die "falsche Welt" (ebd.) des Vergänglichen umformuliert werden (vgl. NF XIII 216); "die Logik handhabt nur Formen für Gleichbleibendes" (ebd.). Da das postulierte "Seiende" aber konstruiert, und keinesfalls aufgefunden werde, sei zumindest unentscheidbar, ob die "logischen Axiome der Wirklichkeit adäquat sind" (NF XII 389). Logik und Mathematik sind nicht dasselbe, aber man darf in diesem Zusammenhang auf die Differenz zwischen mathematischer und physikalischer Geometrie aufmerksam machen. Die mathematische Geometrie ist keine Erfahrungswissenschaft, und obgleich die mathematischen Konstruktionen von ihrer Exaktheit leben, ist dennoch klar, daß sie der Wirklichkeit nicht entsprechen. (Kant freilich hat sich selbst in ähnlicher Weise ausdrückt und Nietzsches Kritik an der Logik, so sie in sich stichhaltig sein sollte, trifft Kants Denken in zahlreichen Punkten nicht.) Aber Nietzsche vertritt damit keinen naiven Realismus; schon die Wahrnehmung ist keine unmittelbare Aufnahme des Realen, sondern sie ist schon der fundamentalen Eigenmächtigkeit logischer Perzeptivitätsstrukturierung unterworfen. Nietzsche hatte sich zwar nicht intensiv aber doch zumindest am Rande mit naturwissenschaftlichen Forschungen auseinandergesetzt (und erwog sogar noch in späteren Jahren einmal Chemie zu studieren). Auf der Grundlage der dadurch erworbenen Kenntnisse konnte Nietzsche gar keinen naiven Realismus mehr vertreten. Das Reale, dies wären Molekularstrukturen, die sich der Wahrnehmung entziehen, die immer schon "oberhalb" dieses Realen ansetzt, insofern sie Gestalten wahrnimmt, die schon Makrostrukturen repräsentieren. (Dazu tritt allerdings der Umstand, daß auch die Mikrostrukturen für Nietzsche schon in Kategorien in Kategorien aus dem Bereich der Makrostrukturen übersetzt werden. Wir werden unten darauf zurückkommen.)
Nietzsches Vorwurf an die Epistemologie Kants besteht darin, daß Kant den Prozeß des Erkennens keiner Metakritik unterziehtiert. Die Axiomatisierung stellt für Nietzsche "einen Imperativ über das, was als wahr gelten soll" (ebd.) vor. Soweit sieht sich Nietzsche noch nicht unter Zugzwang. Die Frage, was Wirklichkeit wirklich sei, braucht sich Nietzsche hier noch nicht zu stellen. Es reicht zur Kritik der Tatbestand aus, daß Logik die Wirklichkeit zu erfassen vorgibt, ohne weiteres aber demonstrierbar ist, daß die Koinzidenz zwischen Logik und Wirklichkeit nur partiell und insofern defizitär ist. Dieses Defizit besteht zum Beispiel in der einseitigen Ableitung der Logik aus optischen (und haptischen) Erfahrungen und der Vernachlässigung anderer Sinneserfahrung.
Nietzsche bestimmt dasjenige als über das Ziel hinausgehend, was Kant als zu wenig galt und zwar, daß Logik "den richtigen, das heißt mit sich selbst übereinstimmenden Gebrauch des Verstandes lehren" (Kant: Logik A 6) soll. Im Zusammenhang dieser defizitären Übereinstimmung mit dem sinnlich Erfahrbaren kritisiert Nietzsche an der Logik den Charakter der Selbstreferenz, also die innere Schlüssigkeit logischer Systeme, die nur durch eine radikale Abkopplung der besagten optisch-haptischen Isolate von anderen Sinneserfahrungen zu Stande kommen kann. Dies macht für Nietzsche den phantastischen Charakter des Logischen und seine daraus folgende unendliche Verfehlung den dessen Mangel aus. Heisenbergs Monitum, das "Beharren auf der Forderung nach völliger logischer Klarheit würde wahrscheinlich die Wissenschaft unmöglich machen" (Heisenberg: 65, 154f), gibt Nietzsche somit von einer späteren wissenschaftsphilosophischen Seite her recht, demzufolge Logik gerade nicht mimetisch "aus der Wirklichkeit genommen sein" (NF XI 597) kann.
Ein Sachverhalt, der keinesfalls nur auf sprachliche Problemfelder einzuschränken ist, sondern in gleicher Weise auch die mathematische Sprache betrifft, diese von Leibniz und Kant favorisierte Wissenschaft, die diesen Anlaß gab, die Selbstvervollkommnung des Sprechens durch eine Orientierung an der mathematischen Symbolsprache zu erhoffen. Dieses Sprechen hätte eines der intelligiblen, dem Menschen innewohnende Vernunft sein sollen. Die Mathematik, zu scholastischen Zeiten verruchtes Menschenwerk, in der beginnenden Neuzeit Zeichen göttlicher Präsenz, benötigt Kant zufolge "Anschauung a priori" (Kant: MAN A IX). Als im Raum und in der Zeit befindliche Wissenschaft ist sie nach Kant "wirkliche Metaphysik"(ebd. A xII). Damit wird sie zur reinen Anwendung der "wahren Metaphysik" (ebd. A XIII), die dem "Wesen des Deutungsvermögens" (ebd.) entnommen sei. Insofern Logik und Mathematik aber nicht aus der Wirklichkeit genommen sind, wie Nietzsche in durchaus aristotelischer Denktradition (Aristoteles: Physik 208a32-b25) ausführt, heißt es: "Die arithmetischen Formen sind ebenfalls nur regulative Fiktionen, mit denen wir uns das wirkliche Geschehen, zum Zweck praktischer Ausnützung auf unser Maß (...) vereinfachen und zurechtlegen" (NF XI 597). Dadurch wird das Medium des Zählens zu einem immer anthropomorphen Algorithmus. Diese Einschätzung des Logischen, die auch die Mathematik betrifft und im Wesentlichen die Formalisierung betrifft, ist kein bloß auf diesen Bereich im engen Sinne beschränktes Phänomen. Horkheimer/Adorno haben dies ausgeführt in der Tradition Nietzschescher Kritik, wenn sie schreiben, daß das "Gesetz der großen Zahl, nicht die Einzelheit" in der Gleichung wiederkehre (Adorno: DA 77). Die Funktionalisierung von irreduzibler Einzelheit im Gefolge einer logisch strukturierten Welt greife, so Adorno, auch auf Bereiche zwischenmenschlicher Beziehung aus - die sowohl Nietzsche als auch Adorno mit der Irrealität des utopischen Gedankens quittieren (den zu kommentieren hier nicht Sache sein kann).
In diesem Zusammenhang verweist Nietzsche auf das kommunikative Moment der Logik. In der Ausbildung logischer Elemente findet eine "Abkürzung eines geistigen Vorgangs zum Zeichen" (NF XI 597) statt. Dieses Moment erst ermöglicht das "Gedächtnis" (ebd.) und darauf basierend "Erfahrung" (ebd.) und "Erkenntnis" (ebd.). Daß auch die in solcher Abkürzung produzierten "mathematischen Gegenstände" nicht naturgegebene Apriori sind, sondern "bloße konventionelle Bezeichnungen" (Aristoteles: ebd.) sind, davon ist bereits Aristoteles ausgegangen. Notwendige und allgemeine Gültigkeit der Konvention gehen nicht aus der logischen Formulierung selbst hervor. Mit einem, so Adorno, "Bewußtsein der Unableitbarkeit" gehe implizit eine "Morallehre" einher. Nur so werde Kants "Rekurs auf die sittlichen Kräfte als Tatsache" (ebd. 78) transparent. Die Konvention als Konvention ist in der Logik abendländischer Rationalität immer implizit. "Sittlichkeit" wäre somit kein Problem einer sekundären Finalisierung oder ähnlichen, beispielsweise ethischen Parametern, sondern ein dieser selbst als homogenisierende Moral je implizites Phänomen. Diese implizite moralische Struktur besteht zum einen in der abstrakten Notwendigkeit. Sie beinhaltet den Imperativ, daß notwendig wahr nur Sätze sein können, die sich von der Erfahrung abkoppeln. (Wobei unter Erfahrung beispielsweise andere Perzeptionen als die optisch-haptischen, aus denen sich in der besagten Weise die sprachlich-logischen Kategorien ableiten, zu verstehen sind.) Zum anderen ist die implizite Moral in der abstrakten Allgemeinheit fundiert. Jeder Handelnde muß sich der Konvention entsprechend verhalten, die allein die Differenzierung zwischen Wahrheit und Falschheit trifft. Jemand, der sich nicht der Konvention entsprechend verhält, kann sich unter logischen Gesichtspunkten weder falsch noch richtig verhalten; er entzieht sich der Beurteilung. Die Logik behandelt also nur einen relativ geringen Ausschnitt menschlicher Kommunikation, nämlich den der exakt formalisierbaren Kommunikation. Daraus folgt, daß der größte Teil kommunikativer Beziehungen, die nicht formalisierbaren Akte, der an sprachlichen Urteilsformen orientierten Logik einfach entgeht. (Dazu gehören ja schon Fragen, Imperative, Affekte usw..) Das Abendland hat weder eine Kunst noch eine Wissenschaft der Empfindung hervorgebracht. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft bei Nietzsche eine Implikation des Konventionalismus, die darin besteht, daß der Begriff "Konvention" eine Zufälligkeit der Zeichen voraussetzt. Diese Einsicht ist trivial, sie besagt zunächst nicht mehr und nicht weniger, als daß man beispielsweise an Stelle eines "+"-Zeichens auch ein "#"-Zeichen schreiben kann, ohne darum den Gehalt der Operation zu verändern. Diese der Konvention eigene Willkürlichkeit legt die unbegründete Folgerung nahe, als existierten die logischen und mathematischen Entitäten losgelöst von ihrer Bezeichnung. Sie scheinen als unabhängig von der Art der Bezeichnung auch eine unabhängige Existenz zu führen. Jedenfalls bleibt die Frage der Bedingung der Korrespondenz logischer und mathematischer Operationen mit der Wirklichkeit (man denke in diesem Zusammenhang beispielsweise an die Wahrscheinlichkeitsrechnung) offen. Entweder es gibt diese logische Entität jenseits der Bezeichnung - aber dann könnte man apriori nicht über sie sprechen, denn sie entzieht sich ja der Bezeichnung - oder aber die Entität ist ein Produkt der Bezeichnung. Da diese aber in der angezeigten Weise arbiträr ist, kann es zur Korrespondenz zwischen Denken und Wirklichkeit nur durch einen Faktor kommen, den wir hier Kohärenzfaktor nennen. Die Komplexität eines Systems ist demnach beteiligt an der Produktion logischer oder mathematischer Entität. Je dichter die Systemeelemente ihre Kohärenz ausbilden, desto größer ist die Korrespondenz, die freilich instantan mit der Kohärenz entsteht. Gewiß bleibt dieser Zusammenhang zunächst wundersam und dunkel. Wir werden unten darauf zurückkommen.
Der spezifische Abstraktions- und Abkürzungsprozeß, auf dem Logik basiert, ist stillschweigende Vorraussetzung einer jeden kommunikativen Handlung über das Thema "Wahrheit". Um konventionell behandelt werden zu können, müssen Erfahrungsdaten eine Angleichung aneinander erfahren. Sie müssen formalisiert werden. Man muß Nietzsches Kritik hier genau nehmen. Sie richtet sich nicht dagegen, daß die Logik zu verfährt und unbestritten ihre Erfolge mit diesem Verfahren hat. Sie macht nur aufmerksam auf den mit der Angleichung verbundenen Verlust an - wenn man es so nennen will: - Informationen, die durch den besagten Abstraktionsprozeß ausgeschlossen werden. Jeder Formalist wird hier entgegnen, daß dies unbestritten ist, es jeder weiß und daß darüber hinausgehend in der Abstraktion die eigentliche Leistung der menschlichen Vernunft liege. Es geht Nietzsche in diesem Zusammenhang auch nicht darum, die Vernunft abzuschaffen; da für ihn die Logik aus der Optik abgeleitet ist, aus dem Sichtbaren, stellt er sich nur die Frage, ob nicht auch eine Logik möglich sei, die andere Sinnesleistungen miteinbezieht. Nietzsche spricht hier von der "großen Vernunft des Leibes" im Gegensatz zur "kleinen Vernunft" der Logiker.
Was die Ableitung der Logik aus Phänomenbereichen des Optischen ausmacht, so kritisiert er insbesondere das Problem der Dauer. Um als Stoff einer "Mittheilung" (NF XII 395) transportierbar zu sein, muß der Charakter des sinnlich wahrgenommenen Werdens als allgemein und dauernd vereinfacht werden. Das Fundament dieser Dauer und Angeglichenheit kommt nach Nietzsche im Satz von der Identität (NF XII 395) zum Ausdruck, der allerdings nicht nur die Möglichkeit der Mitteilung pointiert, sondern gleichzeitig ein subjektives/intersubjektives Verlangen nach Mitteilung anzeigt. Mit Hilfe der Identifizierung werden singuläre Fälle synonym gemacht, angeglichen. So erst wird Wahrnehmbarkeit gesichert und ein Gedächtnis ermöglicht. Diese Gedächtnisfundierung basiert auf der appellativen Grundlage, daß wer sich mitteilen will, sich notgedrungen auf dieser Basis mitteilen muß. Die Identifizierung sie fällt somit unter die Kritik an der Moral. Wiedererkennen und Erkennen implizieren, daß "etwas, das nach einer zugestandenen Art des Schließens auf allgemein zugestandene Wahrheiten zurückgeführt wird" (NF XII 191). Die Begriffe von Wahrheit und Falschheit sind somit am Begriff kollektiver "Verständigung" (NF XII 190) orientiert. In diesem Sinn stellt die Methologie der transzendentalen Analytik nur die Formalisierungsgrundlage eines am intersubjektiven Nutzen orientierten Verständigungszusammenhanges dar. Allgemeinheit und Notwendigkeit (NF XI 505) dieser Analytik basieren nur auf der Auflistung der "Elemente" und "Regeln" dieser appelativen Homogenisierung (NF XII 187f). Nietzsche moniert, daß Kant diese Dimension völlig aus seinen Untersuchungen ausschließt. Kant würde auf diese Kritik wahrscheinlich geantwortet haben, daß Nietzsches Bemerkungen, auch wenn sie durchaus richtig seien, ihn im Rahmen der Analyse des Erkenntnisvermögens nicht berührten. Die transzendentale Analytik untersucht ja die Funktionsweise des Verstandes, nicht aber verdeckte Implikationen seiner Funktionen. Nietzsche hinwiederum würde darauf antworten müssen, daß seine Fragen zumindest der Vollständigkeit wegen thematisiert werden müßten, denn eine Metakritik der transzendentalen Analytik kommt auch innerhalb der Kritik der Dialektik, dem zweiten Zentralkapitel der Kritik der reinen Vernunft, nicht vor. Die transzendentale Dialektik weist zwar mit Recht den überheblichen Eifer des Gemüts in seine Schranken und verweist es auf die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit es Erkenntnis geben kann, reflektiert das Problem der Erkenntnis aber nicht in einem metakritischen Sinn. Die Kritik der reinen Vernunft geht immer davon aus, daß es Erkenntnisse gibt.
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