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Nietzsche und Kant |
Einführung. Kritik der logischen Subjektivität
Eine Kreuzfahrt mit Kant
Die Philosophie Kants fragt nach den anthropologischen Bedingungen der Erkenntnis: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit dem kognitiven Apparat des Menschen etwas als erkennbarer Gegenstand erscheint? Und darüber hinausgehend: Unter welchen Bedingungen kann es sich dabei um Erkenntnis handeln?
Auch Nietzsche fragt nach den Bedingungen der Erkenntnis. Für ihn jedoch steht nicht wie bei Kant die Frage nach dem "Wie" der Funktionsweise des Erkennens im Vordergrund. Nietzsches Frage zielt auf "warum überhaupt Erkennnis?", eine Frage, die so simpel wie sie ist, in der Beantwortung komplex ausfällt. Er untersucht nicht die möglichen Modelle von Falschheit oder Wahrheit, ihm geht es nicht um die Probleme der Gültigkeit im logischen Verstand. Seine Analyse betrifft die Notwendigkeit der Erkenntnis, die er als eine Notwendigkeit begreift, Wissen mit dem Schein der Unbedingtheit anzusammeln.
Wenn Kant formuliert, daß es ihm im Rahmen seines transzendentalphilsophischen Diskurses nicht um eine Erkenntnisanalyse geht, die sich mit einzelnen Gegenstandsbereichen befaßt, sondern, daß es ihm generell um "die Erkenntnisart von Gegenständen" geht, so wird dies für Nietzsche nicht implizieren, daß die erbrachten Ergebnisse auch tatsächlich universelle Geltung beanspruchen können. Immerhin könnte Kant mit seiner Theorie nur einen kleinen Ausschnitt aus den Erkenntnisinstrumentarien, die der Mensch zur Verfügung hat, beschreiben. Darüber hinausgehend müßte gefragt werden, ob es nicht historisch-genealogische Parameter gibt, die die vermeintliche Unbedingtheit der Kantianischen Erkenntnisregeln bedingen.
Doch zunächst zu seiner Kritik an Kant: Die Kritik Nietzsches ist - darauf hat vor allen Friedrich Kaulbach immer wieder hingewiesen - nicht kompromißlos. Zahlreihe Motive und Themen Nietzsches finden sich auch schon bei Kant, viele Motive und Themen Kants, selbst wenn sie Nietzsche nicht bekannt gewesen sein sollten, finden sich auch bei diesem. Gleichwohl erweist sich eine Reduktion Nietzsches auf eine bloße Fortschreibung Kantscher Theoreme, wie Heyse sie versucht hat stark zu machen, als unnötig, wenn nicht gar unmöglich. Die Konfrontation von Nietzsche und Kant läßt sich oftmals nur unter dem Gesichtspunkt des divergierenden Grades an schriftstellerischer Radikalität durchführen; auf der anderen Seite sind die Interessenschwerpunkte beider Denker teilweise deutlich unterschiedlich gewichtet, so daß sie sich bisweilen schlicht ergänzen. Ein dritter Aspekt, der sich nicht verschweigen läßt, besteht darin, daß heute die Pointen des Denkens weder Kants noch Nietzsches die avantgardistischen Züge tragen, die sie zu ihrer Zeit gehabt haben. Die Pointen haben sich größtenteils historisch verbraucht; die meisten der Fragen würde man heute anders stellen, und man würde demnach auch bei anderen Antworten stehenbleiben.
Zunächst zu Kant: Die folgende Untersuchung bezieht sich in erster Linie auf Kants Kritik der reinen Vernunft. Ein dort vorrangig abgehandeltes Thema ist das der Subjektivität, das es im Folgenden näher zu betrachten gilt. Der Teil der KrV wird dabei im Vordergrund liegen, der auch rezeptionshistorisch bevorzugt behandelt wurde: der vom Neukantianismus und der analytischen Philosophie präferierte Teil der transzendentalen Logik, die transzendentale Analytik. Um die "logische Subjektivität", die Kants aufmerksamster und sorgfältigster Betrachtung unterliegt in geeigneter Weise zugänglich zu machen, seien systematische und historische Obligation der Kantischen Philosophie kurz erinnert: "Prima" der philosophischen Disziplinen ist seit Aristoteles über die Scholastik bis teils selbst noch über die Zeit Kants hinaus die Ontologie (Heidegger würde sagen "Ontotheologie"): die Wissenschaft vom Sein, einer alles Seiende übersteigenden universalen Transzendenzebene, die aller singulären Erfahrung und Existenz (Essenz) vorausgeht. Es versteht sich, daß diese Wissenschaft ihren Diskurs nur unter der Prämisse entfalten kann, daß diese Transzendenzebene in der Immanenz alles weltlich Seienden repräsentiert und somit auch dechiffrierbar ist. Insofern jedes Ding an dieser Ebene teilhaftig sei, kämen ihm die klassischen Transzendentalien des Einen, Guten und Wahren, des "unum, bonum, verum" zu. Kant weist diese Kategorisierung als überkommene Art, Metaphysik zu betreiben, ab. Er eröffnet hingegen seine Überlegungen mit dem Anspruch, die Ontologie als bloße "Analytik des Verstandes" neu zu begründen.
In der neuzeitlichen Ausprägung der klassisch-ontologischen Fragestellung bestimmen zwei differierende Schulen die philosophische Diskussion. Zum einen der Rationalismus, hier bezeichnet mit "ideeller Rationalismus". Er beruhte auf der erkenntnistheoretischen Prämisse, daß rationale Erkenntnisse apriori sich vollzögen, vor aller sinnlichen Erfahrung. Zum anderen Empirismus/Sensualismus, vielleicht die eigentliche Ontologiekritik, hier bezeichnet mit "empirischer Rationalismus". Dessen basales erkenntnistheoretisches Axiom beruhte auf der Prämisse, daß rationale Erkenntnisse aposteriori sich vollzögen, im Anschluß nur an sinnliche Erfahrung (Vertreter u.a.: Hume, Berkeley, Locke).
Mit Hilfe seiner selbstgewählten Metaphorik läßt sich der historische und systematische Ansatz seines "kritischen Rationalismus" bestimmen: Kant nämlich stellt sich als "Nautiker" vor, der schreibt: "Es ist das Land der Wahrheit (ein reizender Name), umgeben von einem weiten und stürmischen Ozeane, dem eigentlichen Sitze des Scheins, wo manche Nebelbank und manches bald wegschmelzende Eis neue Länder lügt, und indem es den auf Entdeckungen herumschwärmenden Seefahrer unaufhörlich mit leeren Hoffnungen täuscht, ihn in Abenteuer verflechtet, von denen er niemals ablassen und sie doch auch niemals zu Ende bringen kann." Kant will keine überkommenen metaphysischen Territorien besiedeln. In kopernikanisch-kolumbianischer Manier der Geisteswende begibt er sich auf eine Abenteuerfahrt - darin der Geste des bürgerlich rationalisierenden Odysseus durchaus gleich. Primat seines Interesses genießen freilich nicht fremde Ländereien, sondern die Reise von Seefahrer und Schiff als solche, also das Subjekt inklusive seiner erkenntnisleitenden Instrumentarien. Deshalb sei der Problemkomplex, den Kant in der transzendentalen Analytik, dem ersten Hauptkapitel der KrV, in dem er diesen Zusammenhang darstellt, hinfort instrumentelle Subjektivität genannt. Kant gebietet auf der epistemologischen Reise eine doppelte Vorsicht: nämlich vor dem Mangel an sinnlicher Erfahrung der Außenwelt einerseits und an Geist oder Innenwelt andererseits. Er muß das Schiff "zwischen diesen beiden Klippen glücklich durchbringen". Kant erstellt zum Zweck dieser Unternehmung eine Logistik, die er in der transzendentalen Logik ausführt. Folgend sei diese im Hinblick auf das Subjektivitätsproblem in Erinnerung gerufen: Bei allen seinen Überlegungen setzt Kant grundsätzlich voraus, daß es wirkliche Erkenntnisse gibt; seine Frage betrifft dementsprechend nur die Konditionen ihrer Möglichkeit. Eine solche Grundkondition stellt für Kant das Urteilen innerhalb der Sprache dar. Für Kant ist jede Erkenntnis notwendig (und alle Fehlinformation bedingt) an sprachliches Handeln gebunden. Kant vertritt diesen Standpunkt übrigens nicht absolut, das heißt, er sagt nicht, daß es nicht auch Erkenntnisse auf der Ebene beispielsweise visueller Wahrnehmung und Erinnerung geben kann; diese unterliegen nur dann nicht seiner Betrachtung, wenn sie nicht verbindlich sprachlich verifiziert werden können. Eine Erkenntnis in die in der besagten Weise sowohl die empirische Außenwelt als auch die ideelle Innenwelt gleichermaßen einfließen können, realisiert sich nach Kant im Aussagesatz, also in einem bestimmten Verhältnis eines Satzprädikates zu einem Satzsubjekt. Er bringt dies auf die Formel: "Denken ist wesentlich Urteilen". Dem Programm Kants, seinem instrumentellen Rationalismus, wird in dieser kurzen Formel sein Fundament verliehen. Der Begriff des Erkennens erschöpft sich Kant zufolge weder in einem nur für sich genommenen Denken oder einem isolierten Wahrnehmen. Eine Erkenntnis impliziert immer eine umfängliche Aktivität des kognitiven und sensorischen Apparates.
Eine gemeinsame Schwäche solcher Begriffe wie Urteilen, Denken oder Wahrnehmen liegt in ihrer mangelnden semantischen Präzision: Man kann über vieles vorschnell ein Urteil fällen; man kann sich etwas ausdenken bis hin zum Wahn, und man kann auch in Gestalt der Halluzination wahrnehmen. Der Begriff des Urteils hingegen impliziert für Kant mehr, nämlich eine intersubjektive Absicherung. Ein Urteil, das ein Subjekt sich bildet, muß von einem anderen Subjekt verstanden werden können.
Widmen wir uns aber zunächst weiter dem Plan der Kritik der reinen Vernunft. Zwar geht es Kant nicht um die seiner Auffassung nach antiquierte Frage nach dem Transzendenten, gleichwohl aber um eine Philosophie des Transzendentalen. Auf die alte ontologische Frage nach dem Transzendenten, also dem Bereich, der die diesseitige Welt transzendiert, fand die mittelalterliche Scholastik im Wesentlichen eine Antwort: "Gott". Kants Transzendentalphilosophie hingegen fragt zwar danach, welche kognitiven Instrumentarien die einzelnen Erfahrungen transzendiert, ihnen somit apriori vorausgeht, damit aber richtet Kant sein Augenmerk auf die Kognition selber. Das Transzendentale muß im Gemüt (Kognitivität) des Erkennenden selber begründet werden. In Analogie kann man dieses Transzendentale beispielsweise in der Grammatik im Gegensatz zu einem singulär formulierten Sachverhalt sehen. Dieser entspräche einer konkreten Einzelerfahrung, die sich mit einer weiteren augenblicklich abzuwechseln vermag. Die Grammatik hingegen gibt strukturelle Regeln vor, die sowohl ihren Benutzer als auch den jeweiligen semantischen Gehalt transzendieren, andererseits aber nicht Teil einer "jenseitigen" Welt sind. Daß sie Teil der "diesseitigen" Welt sind, dies macht auf der anderen Seite ihre Leere aus: die transzendentalen Momente ermöglichen zwar Erfahrung, so wie die Grammatik die Aussage erlaubt, ohne diese empirische Semantik eines konkreten Gehalts vermitteln sie aber keinerlei Erkenntnisse.
Nach Kant kann ein Aussagesatz entweder analytisch oder synthetisch strukturiert sein. Beide Momente bringen ein spezielles Verhältnis zwischen den grammatischen Kategorien Subjekt und Prädikat zum Ausdruck. Das analytische Verhältnis ist ein solches, welches nur Implikationen des Satzsubjekts paraphrasiert. Das Prädikat fügt dem Subjekt nichts hinzu, was nicht schon im Begriff des Subjekts mitgedacht ist. Somit handelt es sich um eine tautologische "Identität«, die das Wissen nicht im Sinne einer neuen Erkenntnis erweitert, sondern nur bereits Bekanntes wiederholt.»Da Kant seine begriffliche Definition des Begriffs "Subjekt" (ähnlich übrigens die von "Objekt", "Gegenstand" u.a.), was dessen Position im transzendentalen System betrifft, nicht immer exakt einhält, sei hier für den Bereich des Satzsubjektes im Urteil der Begriff "Erkenntnisobjekt" eingesetzt. Dieser bloß methodische Schritt läßt den transzendentalen Funktionskontext invariant; er dient nur der näheren Spezifizierung. Wir halten damit den Begriff "Subjekt" in der gegenwärtig üblichen Weise für den Benutzer reserviert. Dieser spricht über ein Objekt, das innerhalb einer Aussage der grammatischen Funktion des Subjektes entsprechen kann. Insofern es sich bei der Aussage um ein erkenntnistheoretisch relevantes Urteil handelt, bezeichnen wir es als Erkenntnisobjekt.
Im Gegensatz zu den analytischen Sätzen erweitern die synthetischen Sätze nach Kant das Wissen, denn das Prädikat sagt etwas über das Erkenntnisobjekt aus, das diesem nicht explizit zukommt. Alle Urteile, die einen Erkenntnisgewinn markieren, sind solcher Art. Kant kommt es innerhalb der Transzendentalphilosophie darauf an, Urteile zu finden, die Erkenntnisobjekt und Prädikat nicht bloß analytisch, sondern synthetisch, also als zwei sich ergänzende Pole verknüpfen. Innerhalb des Geltungsbereichs synthetischer Sätze unterteilt Kant in einen Bereich "a posteriori" und einen Bereich "a priori", zwei Bereiche, die also entweder vom "Späteren" oder aber durch das "Frühere" bestimmt werden. Der erste der Bereiche nimmt thematischen Bezug auf den empirischen Rationalismus (Hume, Locke, Berkeley), der letztere auf den den ideellen Rationalismus (Descartes, Leibniz, Wolff). Gemäß der Konzeption der Transzendentalphilosophie, also der Beschreibung dessen, das Erfahrung transzendiert, ihr als gleichsam "Früheres" vorausgeht, geht es Kant um die Ermittlung apriorischer beziehungsweise reiner Erkenntnismomente, die in gewissem Sinn von der Erfahrung unabhängig und "von allen Eindrücken der Sinne" gereinigt sind. Diese Momente sind unabhängig von der Erfahrung und gehen ihr voraus. Eine Erkenntnis impliziert nun immer apriorische Momente - sonst wäre sie keine Erkenntnis - insofern diese streng notwendig nach bestimmten Regeln allgemeiner Art verläuft.
Nach Kant sind nun die eigentlich philosophisch Erkenntnis-relevanten Urteile solche, die sowohl synthetisch als auch apriori sind. Auf dieser Klasse von Urteilen basieren die gesamte Arithmetik, Geometrie, Naturwissenschaft und desgleichen auch die Metaphysik. Als ein Beispiel für derartige Sätze dient Kant der Satz von der Kausalität, den er im Anschluß an Überlegungen Humes interpretiert: Im Bereich sinnlicher Wahrnehmung lassen sich immer nur Zustände, die in Folgeserien anderer Zustände eingebettet sind, beobachten, keinesfalls aber Ursachen und Wirkungen. Wenn man nun feststellt, daß irgendeinem Geschehen eine Ursache zugrundeliege, so ist diese Feststellung nicht der Erfahrung entnommen. Sie ist bereits eine Ausdeutung, die sich aus der bloßen Wahrnehmung selber nicht ableiten läßt. Unten wird dieses für Kant aber auch später für Nietzsche zentrale Beispiel noch einer genaueren Betrachtung unterzogen.
*BSP für Urteilsformen
Kant leitet aus der besagten Urteilsklasse bestimmte apriori synthetisierende Verstandestätigkeiten ab, die er quantitativen, qualitativen, relativen und modalen Urteilsbildungen zuordnet. Jede dieser Formen, ein Urteil zu bilden, besitzt drei Untergruppen. Kant beansprucht damit, sämtliche Weisen erkenntnisrelevant zu urteilen, vollständig erfaßt zu haben. Zu den quantitativen Urteilen, die synthetisch und apriori sind, gehören die Untergruppen der Allheit, der Besonderheit und der Einzelheit. Nehmen wir zum Beispiel den Satz, "alle Menschen sind sterblich", so entspricht das Wort "alle" einer Vorstellung, die nach Kant nicht aus der Erfahrung stammt: Man kann nicht "alle" Menschen kennen. Aus diesem alle Erfahrung transzendierenden Fundus zu urteilen leitet Kant - in einer Revision der aristotelischen Metaphysik - reine Verstandesbegriffe ab, die er in einer Kategorientafel auflistet. Sie seien "Begriffe von einem Gegenstande überhaupt, dadurch dessen Anschauung einer der logischen Funktionen zu Urteilen als bestimmt angesehen wird". Ihre Benennung folgt der der Urteilsformen. Sie ermöglichen als formale Struktur, als Syntax die inhaltlich-materiale Erfahrung eines Gegenstandes, indem sie als mögliche Prädikate eines synthetischen Urteils apriori fungieren. Kant bestimmt dies am Beispiel der Kategorie "Substanz" und führt aus, daß die sinnliche Anschauung in den Anschauungsformen Raum und Zeit dazu das Erkenntnisobjekt eines Urteils * . Die relative Gewichtung von Erkenntnisobjekt und Prädikat muß hier unkommentiert angenommen werden. Hier soll vorerst nur die Funktion des "Seegefährts" der erkenntnistheoretischen Voyage als instrumentale Subjektivität betrachtet werden. Wie muß diese nach Kant beschaffen sein?
Ein erster Schritt zur Beantwortung ist schon mit der Kategorienbenennung getan, denen die Rolle des "Schiffes" entspricht, das heißt der subjektivitätskonservierenden Instrumentarien.
Dem von aller Erfahrung bereinigten Prädikat, der Kategorie, korrespondiert das Mannigfaltige der Welt der Erscheinungen. Die "Spontaneität" des Verstandes und die "Rezeptivität" der Sinnlichkeit als Entsprechung bilden das begreifende Erkennen. Beide werden als Teilbereiche, die über den Schematismus der Zeit miteinander vermittelt sind, aufeinander bezogen. So erst wird die Einheit eines Urteils und einer Erkenntnis und ihres Gegenstandes möglich. Freilich muß hinzugefügt werden, daß mit der Unterscheidung in passive Sinnlichkeit und aktiven Verstand eine Gewichtung vorgenommen ist. Mit der Aktivität, der Spontaneität des Verstandes, ist dessen Schwergewicht vor der passiven, rezeptiven Sinnlichkeit beziehungsweise Wahrnehmung ausgemacht. Da es die passive Sinnlichkeit auch im Bereich des Animalen gibt, kommt dem Verstand die Funktion des eigentlichen Kriteriums des Menschseins, des Mentalen und Rationalen zu. Der Verstand bezeichnet damit die im engeren Sinne menschliche Zutat zum Erkenntnisprozeß und deshalb unterliegt er Kants besonderer Aufmerksamkeit. Dies liegt deshalb auf der Hand, insofern es Kant ja um die Konditionen möglichen Wissens, die reale Begebenheiten transzendieren, geht. Da nämlich jede Erkenntnis eine solche des Menschen ist, wird folgegerecht eine anthropologische Perspektive (eben die des spezifisch menschlichen Tuns, und sei es auch ein Dazutun) in den Vordergrund rücken. Von denjenigen Erkenntnisquellen, von denen Kant annimmt, daß sie die Außenwelt repräsentieren, die bloß leidenden Wahrnehmungsorganekann Kant deshalb in diesem Zusammenhang abstrahieren. Gleichwohl behauptet Kant zunächst, daß beide erkenntnistheoretischen Funktionen betreffend die Erkenntniskonstitution von gleichem Rang sind, denn "Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind".
Das "Subjekt der Seefahrt", wenn es denn nicht das "Schiff" allein schon ist, kann nach Kant kein empirisch-psychologisches Subjekt sein. Dieses offeriert Kant zufolge kein philosophischen Kriterien genügendes Instrumentarium zur Konstition der erkenntnisrelevanten Subjektivität. Wäre dieses empirische Subjekt bestimmend für Erkenntnisprozesse, so müßte es mit einer objektiven Anschauung verbunden sein, auf die die Kategorie "Substanz" angewandt werden könnte. Dies ist nach Kant aber nicht der Fall, denn auch wenn das empirische Subjekt sich zeitlich, der "Form der inneren Anschauung" gemäß wahrnimmt, so erfährt es sich zum einen in seiner Selbsterfahrung beständig alterierend, zum anderen gibt es bei dieser Selbsterfahrung und -wahrnehmung keine intersubjektiv verbindliche Verifikationsmöglichkeit.
Die Subjektivität des "Seefahrers" macht vielmehr das homogene Gesamt des urteilenden Prädikate-Instrumentariums selbst aus. Die Zirkulation der Kategorien/Prädikate, die ihren Mangel an Materialität gleichsam beständig aufzufüllen suchen, gibt als Koordinatensystem des "cogitare" die Matrix "seefahrender" Subjektivität ab.
Ein Problem Kants besteht nun im Zustandekommen der synthetischen Einheit der vielfältigen, teils voneinander unabhängigen Vorstellungen. Kant, gerade noch dabei, die Subjektivität des "Seefahrers" gänzlich in den strukturalen Instrumentarienraum seines "Seegefährts" zu zerstreuen, beginnt nun, sie wieder einzuführen. Seine selbstgestellte Aufgabe bestand darin, das "Schiff" heil zwischen den "Klippen" hindurchzubringen. Es versteht sich, daß ihm, wie jedem wirklichen Kapitän, nicht daran gelegen sein kann, sein Schiff in Einzelteilen durch die "Meerenge" treiben zu lassen. Seine Kategorientafel behält immer den ihr zueigenen immanenten Kontakt, und Kant hat auch einen Namen für diese einheitsstiftende Instanz. Er nennt sie innerhalb seiner transzendentalen Analytik die "ursprünglich-synthetische Einheit der transzendentalen Apperzeption", die "transzendentale Einheit des Selbstbewußtseins" als "Bewußtsein der Synthesis" von in Sturm und Flaute konstanter "Identität". Es entspricht dieser Apperzeption das Axiom des "Ich denke", welches, alle Vorstellung begleitend, von allen Grundsätzen "der oberste im ganzen menschlichen Erkenntnis ist". Im Gegensatz zum empirischen, numerisch-identischen, substanziellen Ich bezeichnet Kant dieses formale Cogito auch als als "logisches Ich". Hinsichtlich seiner ursprünglichen Synthesisvorgängigkeit genießt es einen Vorrang vor jeder anderen Funktion des Erkenntnisapparates, denn vor jeder Form des Urteilens muß diese synthetisierende Kraft immer schon aktiv sein.
Kant "durchsegelt" die "Klippen" mit Bedacht. Bloß nirgendwo anstoßen, bloß keine Meuterei, bloß keine verwirrenden Sirenengesänge, und dabei den kognitiven Mehrwert erheischend in der Sichtung der Synthesepotenzen. "Kapitän Kant" weiß, daß er den "Heimathafen" wieder anlaufen wird. Dort wird der "Kapitän" in der zölibatären Runde des privaten Tischgesprächs die Gefahren der Reise wieder vergessen. Wir werden uns folgend mit einzelnen Aspekten der von Kant vorgezeichneten Erkenntnistheorie beschäftigen.
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