Die Genealogie, Teil 2


Da der Begriff "Wille zur Macht" für Nietzsche gleichbedeutend mit "Leben" ist, kann er in der entstehenden Sozialgesellschaft nicht einfach verschwinden; er muß sich unter der Aufgabe der Selbstbeherrschung und Reflexion nach innen wenden, gegen sich selbst, um das Gefühl der Schuld ermöglichen zu können. Das Schuldgefühl stellt seinerseits Weise den Boden für das Gewissen dar, es hat diese "größte und unheimlichste Erkrankung eingeleitet, von welcher die Menschheit bis heute nicht genesen ist, das Leiden des Menschen am Menschen, an sich: als die Folge einer gewaltsamen Abtrennung von der thierischen Vergangenheit" (GM V 323). Mit Hilfe einer ausgefeilten "Memotechnik" (GM V 295) wird die Introjektion des "Willens zur Macht" herbeigeführt: "Der Mensch soll nicht hinaus, er soll in sich hineinsehen" (AC VI 228), der "Wille zur Macht" wird zum Kontrollorgan umfunktioniert. "Alle Instinkte welche sich nicht nach Aussen entladen, wenden sich nach Innen" (GM V 322); sie dienen schließlich der Selbstunterwerfung, die die Grausamkeit nach innen richtet (NF, XII 335). Die "sociale Zwangsjacke" ist ein Instrument des Normendiktates - von ihr und der gesamten Zivilisation gilt, daß ihr "jede Sitte" besser zupaß kommt als "keine Sitte" (M III 29). Dieser Zuchtmechanismus, der vermittelt über die Institutionalisierung des Gewissens zu Bewußtsein und Gedächtnis führt (GM V 293), wird von Nietzsche unter dem Begriff "Sittlichkeit der Sitte" (ebd.) gehandelt. Diese entspricht der bloßen Form, der Syntax der Moral, der gegenüber sich die semantische Komponente der Sitten, Gebräuche, Tabus und ähnlichem indifferent und variabel verhält. Dies bedeutet nichts anderes als die anerzogene Lust an der Befolgung (FW III 582f) beliebiger Rituale (M III 22). Diese genealogische Komponente, die sich später zur Überliefertheit verharmlost gilt im Gegensatz zur "Orginalität" (M III 24) als Voraussetzung der Sitte. Das System dieser Formen-Moral, begleitet von ein paar "`ich will nicht` im Gedächtnisse, in Bezug auf welche man sein Versprechen gegeben hat, um unter den Vortheilen der Societät zu leben" (GM, V 297) generiert ein Gewissens-Bedürfnis nach irgendeinem beliebigen "du sollst" (JGB, V 119) über das das Gewissen wacht. Insofern das Gewissen den einzelnen berechenbar macht, wird es aus zwei Komponenten gebildet (GM V 291): erstens erinnert es sich retrospektiv an Vergangenes; zweitens bezieht es sich auf Zukünftiges bezieht .Ihm kommt also eine entscheidende Synthesisfunktion zwischen Vergangenheit und Zukunft zu. - Es sei hier eine etymologische Betrachtung des Wortes "Gewissen" gestattet, das sich anders als die "conscientia", vermittelt über das Wort "wissen" aus der indoeuropäischen Sprachwurzel "wid-", für "sehen, wahrnehmend erkennen" ableitet (vgl. lateinisch: videre); das Gewissen ist ein "Janus-Vermögen", das nach vorn und nach hinten gleichzeitig schauen können muß. Auch die "conscientia" ist vielleicht in ähnlicher Weise ein wortwörtliches "Zusammenwissen". - Das Ausschalten der "aktiven Vergesslichkeit" (GM V 291) dient dazu das Vorhaben nicht vergessen zu lassen und es durch Vor(aus)sicht zu prägen. Es kann so erst der "Sinn in Hinsicht auf das Ganze" (GM V 325) entstehen. Paradoxerweise führt nur die Deaktivierung der "Vergesslichkeit", was die inhaltliche Normenerfüllung anbelangt, zu einer strukturellen "Vergesslichkeit" in Gestalt einer Verdrängung des genealogischen Zusammenhangs: ein Vergessen der Vergeßlichkeit. Daß das Motivationssystem "Gewissen" in genealogischer Hinsicht als Gewordenes und nicht als repräsentationsmetaphysisch Ursprüngliches aufgefaßt werden muß, versteht sich aus dem Gesagten. Moralische Bedeutungsräume sind also nicht etwas, das der Mensch aufgrund eines "Wunder-Ursprungs" (MA II 23) "ursprünglich in sich" (Kant) haben und wissen kann. Eine genauere Untersuchung "der moralischen (...) Vorstellungen und Empfindungen (MA II 24) weist diese als Ergebnis einer Gewinn-Verlust-Rechnung auf dem Boden der Nützlichkeit aus (vgl. M III 90). Man wird aber nun andererseits nicht ohne weiteres behaupten können, daß das Gewissen eine antiquierte Instanz sei, von der heutzutage niemand mehr ernsthaft spräche. Gerade indem man nicht mehr über das Gewissen handelt, hat man Teil an der besagten Verdrängung im Sinne des Vergessens der Vergeßlichkeit. Das Gewissen markiert gerade die genealogische Größe, auf der sich Gedächtnis und Zukunftsentwurf überschneiden: die Präsenz des Bewußtseins. Das Bewußtsein hat sich auf dm Hintergrund des Gewissens herausgebildet und ist mit ihm in seinen grundsätzlichen Funktionen identisch. In diesem Sinne ist Nietzsches genealogisches Theorem zu verstehen: "die Fragen über Herkunft und Anfänge sich (nicht) aus dem Sinn zu schlagen" (MA II 24) Wir werden uns diesem Zusammenhang im Schlußkapitel zuwenden.

Aber man muß sich vorsehen; der König kann fallen. Ausgehend von der grundsätzlichen semantischen Neutralität der Gebotsstruktur kann sich das Gewissen in seiner bezeichneten Form auch gegen die Herrschenden wenden. An dem Ende einer Kette von Herrscherfiliation ist es möglich, daß sich die "Sittlichkeit der Sitte" gegen die "Autorität" wendet, "die befiehlt" (M III 22) und daß sich die "Wünschbarkeiten" verselbständigen und kraft ihres moralischen Anspruchs gegen die Herrscher sich kehren. Insofern kann "die Einsetzung von Gewissen und Moral - als einen Sieg der Generation über das Individuum" aufgefaßt werden (Freud: GW XIV 29). Die "Dummheit" des Gewissensbisses (WS II 569) - der "Gewissensbiss" kommt bei einem anständigen Verbrecher ohnehin nicht vor (GM V 321) - besteht deshalb nicht nur in einer unzulässigen Trennung der Folgen einer Tat von der Tat selbst (ua. GD, VI 60; EH, VI 278; NF, XII 283), sondern vielmehr in der Identifizierung von Gewissen und Selbst bis hin zum Gewissen sich selbst gegenüber.

Das einst vermittelt über die Person des Sehenden das Strafmaß bemessende "Auge" (GM V 306, 312) wird zur Unperson. War es zunächst noch die simple Hybris der Herrscher, deren Brutalität fürchten machte, so wurde das Raffinement später wesentlich erhöht. Aus dem Barbaren wird der Schamane, aus diesem der Priester. Das Schamanentum erhält sich mittels des Postulats der Schuld an den "Vorfahren" (GM V 327), deren "Opfer und Leistungen" (ebd.) zurückbezahlt werden müssen. Wird hier jemand bestraft, so rächt sich nicht nur der Zauberer, - dieser hat bereits das ganze Volk hinter sich gebracht, denn dieser glaubt zu wissen, "dass die Strafe für die Verletzung der Sitte vor Allem auf die Gemeinde fällt: jene übernatürliche Strafe, deren Aeusserung und Gränze so schwer zu begreifen ist und mit so abergläubischer Angst ergründet wird" (M III 23). Demzufolge schlägt dem Einzelnen der ganze Angst-Haß vor und aus Vergeltung entgegen. Im Hinblick auf das Gemeinwesen wird schon die Individualität selbst zur Schuld: "Jede individuelle Handlung, jede individuelle Denkweise erregt Schauder" (M III 24). "Alles was den Einzelnen über die Heerde hinaushebt (...) heisst von nun an böse" (JGB V 123). Die Einhaltung des "Versprechens" des Einzelnen an die Allgemeinheit (vgl. GM V 292 f) nach ihrem Systemanspruch zu handeln wird überwacht vom Gewissen, das mithin weder eine humanistische Gabe noch die Kantianische Institution ausmacht. Es gibt da nach Nietzsche die Furcht der "Schlechtweggekommenen", und in diesem Sinn bereitet der "Heerde" alles Furcht, was den Einzelnen über sie erhebt - es entsteht der "Imperativ der Heerden-Furchtsamkeit: "wir wollen, dass es irgendwann einmal nichts mehr zu fürchten gibt!"" (JGB, V 123).

Anmerkungen zu Religion und Philosophie: Später wachen die "Vorfahren" als Götter, als "Zwischenwesen aller Höhe und Tiefe" (GM V 304), die das "paradoxe" (GM V 323) Diesseits kontrollieren. Seine Hypostase erreicht diese Repräsentationsmetaphysik im Monotheismus: "der Ahnherr wird zuletzt notwendig in einen Gott transfigurirt" (GM V 328). Die okzidental manifest gewordene Variante dessen ist das Christentum. Hierbei wird der Kampf gegen die wirkliche Natur bis zum "Instinkt-Hass gegen jede Wirklichkeit" (AC VI 212) gesteigert. Dieser "Hass gegen die Sinne" (AC VI 188) ist das bestimmende Motiv christlicher Prinzipien. Die Schuld, die abzutragen ist, wird eternisiert bis zum Jenseits, sie wird "ewig" (GM V 331). - "Wir wissen, unser Gewissen weiss es heute -, was überhaupt jene unheimlichen Erfindungen der Priester und der Kirche wert sind, wozu sie dienten, mit denen jener Zustand von Selbstschändung der Menschheit erreicht worden ist, der Ekel vor ihrem Anblick machen kann - die Begriffe `Jenseits`, `Jüngstes Gericht`, `Unsterblichkeit der Seele`, die `Seele` selbst: es sind Folter-Instrumente, es sind Systeme von Grausamkeiten, vermöge derer der Priester Herr wurde, Herr blieb ..." (AC VI 210). Die "radikale Fälschung aller Natur, aller Natürlichkeit, aller Realität, der ganzen inneren Welt so gut als der äusseren" (AC VI 191) bildet somit die Grundlage der abendländischen Kultur. Die Gemeinsamkeit zwischen philosophischem und religiösem Denken liegt in der Aufrichtung einer "wahrheitlichen Welt" des "Jenseits" (vgl. AC VI 174f) - aufgrund dessen wird Philosophie seit Sokrates ausschließlich als Explikation der Dekadenz verwertbar. Physiologische Minderwertigkeit ist ein anderes Wort dafür (NF XIII 264ff). Bieten die eigenen Sinne kein Maß mehr für "Lust" und Unlust (NF XIII 278), so generiert diese Unfähigkeit einen generellen "Haß" auf die "Sinne" (NF XIII 318). So wird der Motivationskomplex der Sinnlichkeit substituiert und vom Begriff "Glück" ersetzt (NF XIII 310 f). Damit ist nun keiner Selbstbefreiung der Sinnlichkeit die Rede. Nietzsche artikuliert nirgendwo eine grundsätzliche Abscheu gegen das Denken, im Gegegenteil. Es ist nur an den Begriff des "freien Denkens" zu denken. Was aber Nietzsche sagen will, ist allein, daß man nie über die Sinne wirklich nachgedacht hat. Es gibt zu seiner Zeit zwar eine Philosophie des Cogitare oder der transzendentalen Apperzeption, aber keine Philosophie des Sehens, geschweige denn des Riechens oder anderer sinnlicher Rezeptions- und Produktionsorgane. In diesem Sinn ist die idealistische Entnatürlichung (NF XIII 288ff), die einen passiven Nihilismus (vgl. NF XII 351), zu verstehen. Fallen nämlich die Autoritäten, mit denen man einstmals das Leben von außen meinte bewerten zu können - und die Autoritäten werden fallen, denn das Leben ist aber nicht von "ausserhalb" (GD VI 86) bewertbar -, fallen also die Autoritäten wie "Gewissen", "Vernunft" und "Historie" (NF XII 355), so mündet dies nach Nietzsche in "Fatalismus" und Lebensverneinung (NF XII 356). Schwinden die Konstituenten der überkommener Wertschätzungen, schwindet auch die Konsistenz des Zusammenhangs. Dasein erweist sich solchermaßen nur als wert- und damit sinnlos (Ebd.), die "Ziele und Werthe" sind unbarauchbar geworden (NF XII 351, vgl. 247; NF XI 626). Die Moral, den formalen Imperativ "`so und so soll der Mensch sein`" (NF, XIII 290), die "Circe der Philosophen", bestimmt Nietzsche als die "Ursache" (NF XII 378) dessen. Der "Nihilismus als Folge der moralischen Welt-Auslegung" (NF XII 309) ist die "Logik der Dekadenz" (NF XIII 265) mit dem "Mitleid" als "Tugend" der Dekadenz (EH VI 270) und als "Praxis des Nihilismus" (AC VI 173).