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5. Kapitel
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4. Kritik der reflexiven Subjektivität
Bewußtsein und Selbstwahrnehmung
Von der Tradition her liegen die Bewußtseinsakt und die Grade der Vollkommenheit des Denkens dicht beieinander. Bei Descartes hängt die Differenz von klarer und unvollkommener und die Differenz von deutlicher und ver worrener Perzeption ab vom Grad der "Aufmerksamkeit" des Geistes (im Gegensatz von Sinnen, Einbildungskraft oder Sprache). Bei Leibniz treten die eingeborenen Ideen als potentielle Erkenntnisse und Wahrheiten mittels "Aufmerksamkeit" ans Licht. Es gibt diese nur im Rahmen des reinen Verstandes mit Abweisung aller empirischen Sensationen, die nur verworren sein können. Die "Vollkommenheit" der Seele mißt sich an ihren "deutlichen Perzeptionen". Kant entmaterialisiert den Begriff der Vollkommenheit dahingehend, daß es bei ihm nicht das Sein des Seienden zu ergründen gibt, sondern nur noch der Form genüge getan wird (Gesetz an Stelle des Guten). Im Gegensatz zur Aufmerksamkeit, die das Allgemeine sucht, schreibt er von der Abstraktion, die das Besondere vernachlässigt. Nietzsche glaubt, daß bei den wesentlichen Denkern vor ihm die Vorstellung, "an der Vollkommenheit habe das Bewußtsein zu partizipieren", vorgeherrscht hat. Die Physiologen und Philosophen glaubten nach Nietzsche an die Parallelität des Wachstums von "Helligkeit des Bewußtseins und seinem Wert" (NF XII 210). Das "vereinfachteste Denken" wird hier für das genommen, das den Willen auslöst (ebd.). Bei Spinoza sind die "wahrsten" Gedanken zugleich die einfachen, besonderen. Leibniz bestimmt ebenfalls das Wahre als das Einfache, dieses ist bei ihm jedoch i.G.z. Spinoza gleichzeitig das Allgemeine. Kant bestimmt das Allgemeine in der praktischen Vernunft als den verpflichtenden Imperativ. Nietzsche wendet sich in erster Linie gegen Kant, wenn er schreibt, es sei in Irrtum, zu glauben, die "Präcision des Handelns" erfolge mittels Vorsorge des souverainen Willens (NF XII 210). Der Mensch kann nichts von sich aus tun oder sollen - die Illusion, es doch zu können, ist sein "ewiger grammatikalischer Schnitzer", in Wirklichkeit nämlich wird er "gethan" (M III 15), die Annahme der kantianischen. Der "`Geist`" ist also vielmehr ein "Symptom der relativen Unvollkommenheit des Organismus(NF IX 191).
Was aber zeigt sich dem Bewußtsein als Bewußtseinsleistung? Nietzsche erzählt immer kleine Geschichten an solchen Stellen und schreibt: "Zwecke? Willen? - Wir haben uns gewöhnt an zwei Reiche zu glauben, an das Reich der Zwecke und des Willens und an das Reich der Zufälle; in letzterem geht es sinnlos zu, es geht, steht und fällt darin, ohne dass Jemand sagen könnte wesshalb? wozu? - Wir fürchten uns vor diesem mächtigen Reiche der grossen kosmischen Dummheit, denn wir lernen es meistens so kennen, dass es in die andere Welt, in die der Zwecke und Absichten hineinfällt wie ein Ziegelstein vom Dache, und uns irgend einen schönen Zweck todtschlägt. Dieser Glaube an die zwei Reiche ist eine uralte Romantik und Fabel: wir klugen Zwerge, mit unserem Willen und unseren Zwecken, werden durch die dummen, erzdummen Riesen, die Zufälle, belästigt, über den Haufen gerannt, oft todt getreten, - aber trotz alledem möchten wir nicht ohne die schauerliche Poesie dieser Nachbarschaft sein, denn jene Unthiere kommen oft, wenn uns das Leben im Spinnennetze der Zwecke zu langweilig oder zu ängstlich geworden ist und geben eine erhabene Diversion, dadurch dass ihre Hand einmal das ganze Netz zerreisst, - Lernen wir also, weil es hohe Zeit dazu ist: in unserm vermeintlichen Sonderreiche der Zwecke und der Vernunft regieren ebenfalls die Riesen! Und unsere Zwecke und unsere Vernunft sind keine Zwerge, sondern Riesen! Und unsere eigenen Netze werden durch uns selber ebenso oft und plump zerrissen wie von dem Ziegelsteine! Und es ist nicht Alles Zweck, was so genannt wird, undnoch weniger Alles Wille, was Wille heisst! Jene eisernen Hände der Nothwendigkeit, welche den Würfelbecher des Zufalls schütteln, spielen ihr Spiel unendliche Zeit: Vielleicht sind unsere Willensacte, unsere Zwecke nichts Anderes als eben solche Würfe - und wir sind nur zu beschränkt und zu eitel dazu, unsere äusserste Beschränktheit zu begreifen: die nämlich, dass wir selber mit eisernen Händen den Würfelbecher schütteln, dass wir selber in unseren absichtlichsten Handlungen nichts mehr thun, als das Spiel der Nothwendigkeit zu spielen. Vielleicht! - Um über diess Vielleicht hinauszukommen, müsste man schon in der Unterwelt und jenseits aller Oberflächen zu Gaste gewesen sein und am Tische der Persephone mit ihr selbergewürfelt und gewettet haben." (M III §130 120ff; vgl. NF IX 6 287 §355)
Das Modell des Zieles und das der Pflicht haben eins gemein - sie gründen sich auf einen "Soll-Zustand" der Welt und setzen das Bewußtsein als maßgebende Instanz voraus. Um Absicht, Zweck und Folgen einer Handlung koordinieren zu können, ist es notwendig, sich diese erst bewußt zu machen, bevor mittels des ebenfalls bewußten Willensentscheides die angestrebte Lösung "herbeigeführt" wird. Nach Nietzsche sind Absicht, freier Wille, Zwecke; Zustand und Folgen aber schon Begriffe innerhalb des bewußten Denkens. Sie existieren nicht an sich als "Dienstherren" des Bewußtseins, denen gegenüber dieses nur den Charakter eines Instrumentes hätte. Gäbe es das Bewußtsein nicht, gäbe es auch keine Zwecke (vgl. NF XII 247f). Nach Nietzsche ist die bewußte Absicht oder der Wille keinesfalls der Ausgangspunkt von Handlungakten. Das Bewußte ist eher eine "Enderscheinung" (NF XIII 329) und der "Wille" bezeichnet in diesem Sinn nur eine "Art individueller Reaktion" auf eine Affektquantität, die sich als Reize bemerkbar macht (AC VI 180). Daraus folgt, daß nur die wenigsten "Handlungen" nach "Zwecken" verstanden werden (M III 117). - Daß das Bewußtsein sich trotzdem zum diskriminierenden Instrument aufschwingt, verursacht und bedeutet gleichzeitig seine hohe "Irrtumsfähigkeit" (NF XIII 40). Mit dem "Bewußtwerden" verschwand die instiktive "Gewißheit des Handelns" (NF XIII 326f). Im Zuge des introjezierten "Instinctes der Freiheit" (GM2 V 322) konnte der Mensch sich nicht mehr auf seine "regulierenden unbewusst-sicherführenden Triebe" verlassen (GM2 V 322). Er war nun auf sein "Bewußtsein", sein "ärmlichstes und fehlgreifenstes Organ" reduziert, auf sein "Denken, Schliessen, Berechnen, Combinieren von Ursachen und Wirkungen" (ebd.).
"Das Bewußtsein liefert nur den kleinsten Teil aller Bewegung und Veränderung des Leibes und aller möglichen Wahrnehmungen (`Elektrizität`, `Luft`, Tonlagen, magnetische Wellen ...)"; das oberflächliche "Bewußte" phantasiert nur aus "Bildern", "Gedanken" und aus diesen "Zeichen", die "Worte".( NF X 653ff) Der Bewußtseinsakt spielt sich da ab, wo "andere" Augen lesen und "andere" Ohren hören als die des Bewußtseins (JGB V 189). "Alles Denken, = Urtheilen, = Wahrnehmen als Vergleichen" ist eine Art "Einverleibung" oder "Einrubrizierung" (NF XII 209). Dieser Akt selber, die "geistige Einmagazinierung" bleibt unbewußt (NF XIII 67f; vgl. GM2 V 291). "Das, was bewußt wird", steht unter Folgebeziehungen, die dem Menschen gänzlich unklar bleiben (ebd). Die wirklichen Motive einer Handlung bleiben - man liest hier etwas, das man von Freud her kennt - unbewußt. Der cartesianische Rationalismus beispielsweise glaubt, es könnten in einem bewußten Denkakt alle Motive, die uns zur Handlung bewegen, zumindest abgeschätzt werden. Tatsächlich jedoch werden in dem "überlegenden Bewußtsein" nur die möglichen "Folgen" verschiedener Taten und ihrer Begleitumstände - soweit möglich - vorgeführt (M III 118ff). Bestenfalls liegt so verstanden im "Bilde" der Folgen einer bestimmten Handlung ein "Motiv" vor (ebd). Daß aber diese Rechnung nicht aufgeht, wird schon am Moment der Zufallseinplanung offensichtlich. Deshalb läßt sich der "Kampf der Motive" (ebd.) so nicht erklären. Im eigentlichen Augenblick der Handlung macht sich noch eine ganz andere Gattung Motive geltend ("Gewohnheit", "Anstoß", "Bequemlichkeit", "Erregung der Phantasie", "Körperliches", "Laune", "Sprung irgendeines Affectes"), eine Gattung, die größtenteils unbekannt bleibt und nicht bewußt bedacht werden kann. In diesen Reihen aber spielt sich der eigentliche "Kampf der Motive: - etwas für uns völlig Unsichtbares und Unbewusstes" (ebd.) ab. Der Mensch rechnet allerdings nur die Vorgänge, die "bewusst" sind, nicht die "unbewussten" zur "Vorbereitung einer That" (ebd.). - Der souveraine Wille ist aber nur eine Art der "Vergleichung" von Handlungsformen - ein für die und in der Geschichte der Moral verhängsnivoller Irrtum (ebd.) insofern, als sich die Moral allein auf diesen stützt und mit Hilfe dessen sich erhält. Die Differenz zu Freud ist in der viel radikalern Befassung mit dem zu sehen, was Freud die Nicht-Repräsentanz des Triebes nennt, die er aber in seinen ersten Schriften versucht, zumindest quantitativ zu bestimmen. Nietzsches Befassung mit dem Willen zur Macht als Leben, versucht gerade diese Nicht-Repräsentanz zu umgehen. Indem er das Leben als Wille zur Macht bestimmt, bestimmt er auch den Willensbegriff genauer, als es beispielsweise bei Schopenhauer der Fall ist. Macht meint ja zunächst nichts anders als Aufbau von Organisation, Erhalt und Steigerung der Organisation. Es sind genau die Prinzipien, die der späte Freud unter dem Begriff "Lebenstrieb" oder "Eros" abhandelt. Das spricht nicht immer für den guten, alten Eros, aber das ist ein anderes Problem. Das "Bewusstsein" nun stellt phylogenealogisch eine sehr späte Entwicklungsstufe dar (NF XII 294), die Welt der Sinne bezeichnet Nietzsche als "ursprünglicher und vielfältiger" (ebd.). Die "Irrthumsfähigkeit" von der die Rede war, gründet in der Eingebundenheit des Bewußtseins in diese Strukturzusammenhänge und die Unmöglichkeit der Kontrolle durch "Instincte" (NF XIII 40). Die Steigerung der quantitativen Intensitäten als "Steigerung der Macht" erklärt die "Nützlichkeit des Bewußtseins" für das Leben, wobei es nach Nietzsche eine isolierte "Steigerung des Bewußtseins" als solche nicht gibt (NF XIII 37; vgl. JGB V 207f). Das heißt: Das Bewußtsein als solches ist selbst eine Steigerung der Machtorganisation, die sich freilich von dieser ihrer Organisation abzukoppeln im Stande ist. Die Sinne besitzen den Primat, insofern sich ihre Funktion bereits einmal festgestellt hatte. Die "Gewohnheiten" der Sinne (perceptio) erzeugen deshalb erst die "Empfindung" (sensatio), die ihrerseits die Grundlage der "Urteile und "Erkenntnisse" (cognito)", bildet (M III 110). Ein Mensch kann nichts wahrnehmen (empfinden - beurteilen - erkennen) außer den Wahrnehmungen, wofür er eingerichtet ist (ebd.). Nietzsche folgt hier Kant, der der Auffassung ist daß die Sinne nicht die Verworrenheit von Vorstellungen bedingen. Diese ist eine Angelegenheit des Verstandes, jene nehmen nur das Mannigfaltige auf. Deshalb betrügen und verwirren sie nicht. Kant hatte sich gegen die Behauptungen Descartes, Spinozas und Leibniz, die den Sinnen den Beitrag zur Erkenntnis absprachen, da sie betrügen würden. Der menschliche "Intellect" (NF XII 248) ist es, der "imaginirt" (NF XIII 459) und zwar mehr als er eigentlich in die Tat umsetzen kann (M III 116f). Deshalb kann er sich mit seinen "vorgestellten Vorstellungen" im Reich der "Freiheit" (ebd.), des Willens und des Handelns wähnen (wobei de facto gilt "`ich will` heißt immer `wenn ich kann`", NF IX 225).
"Der Mensch, wie jedes lebende Geschöpf, denkt immerfort, aber weiss es nicht: das bewusstwerdende Denken ist nur der kleinste Teil davon" (FW III 592), denn nur dieses funktioniert in "Worten", d. h. "Mittheilungszeichen" (ebd.). Wenn das Bewußtsein ein Spätes ist, muß es als Gewordenes seine Geschichte haben. Diese Geschichte hatte Nietzsche in der "Genealogie der Moral" beschrieben. Jene "andere" Gattung Motive und das von "aktiver Vergeßlichkeit" gekennzeichnete Agieren besitzen hinsichtlich der Handlung das Primat vor dem Bewußtsein, welches infolge eines diskontinuierlichen "Sprungs" (GM2 V 323). Nietzsche hatte diesen Sprung, diese "Urverdrängung" mit der Intersubjektivität in Zusammenhang gebracht. Um nämlich zwischen Herrschenden und Beherrschten einen Kommunikationsablauf zu sichern, ist es nötig, daß ein Zeichensystem zu erfinden, mittels dessen sie sich verständigen können. Daß die "Feinheit und Stärke des Bewusstseins" abhängig ist von der "Mittheilungs-Fähigkeit" (FW III 590ff), ist die These Nietzsches. Diese ist ihrerseits abhängig von der aus den Intersubjektivitätsverhältnissen resultierenden "Mittheilungsbedürftigkeit" (ebd.) unter deren Druck sie sich entwickelt hat. Das "Bewusstsein" entstammt so dem Verhältnis von "Befehlenden und Gehorchenden" (ebd.), es ist ein Organ, daß in erster Linie die Hörenden ausbilden mußten, um sich vor Übergriffen zu schützen. "Das bewusst werdende Denken" verfährt nun mit Hilfe dieser intersubjektiven Verfahrenstechnik, mit "Worten", d.h. "Mittheilungszeichen (ebd.); deshalb kann Nietzsche sagen: "Die Entwicklung der Sprache und die Entwicklung des Bewusstseins (nicht die Vernunft, sondern allein des Sich-bewusst-werdens der Vernunft) gehen Hand in Hand" (ebd.). Funktionen der Mitteilung sind in diesem Zusammenhang Blick, Druck, Gebärde, das "Bewusstwerden" der Sinneseindrücke überhaupt, inklusive er Zeichenschaffung als aktive Komponente. Sie haben sich im sozialen Umfeld entwickelt und stell(t)en ein "Verbindungsnetz" zwischen den Menschen dar, dessen der Einzelne nicht bedurft hätte. In seiner Wurzel der Mitteilbarkeit gehört das "Bewusstsein" also mehr zur phylogenealogischen als zur ontogenealogischen Entwicklungslinie des Menschen. (Deshalb ist es problematisch, dieses Denken, das für den Verkehr der Menschen untereinander gemacht ist, auf das Verstehen des Vereinzelten (Individuellen) anwenden zu wollen, denn es bezeichnet ja gerade das Nichtindividuelle, Allgemeine. Festzuhalten bleibt hier, daß das "Bewußtsein" als "Mittel der Mittheilbarkeit" in "Hinsicht auf Verkehrsinteressen" entwickelt wurde (NF XIII 67f). Wenn Nietzsche nun mit einem konstruktivistischen Akzent fortfährt, daß das Bewußtsein zwar unsere "Relation mit der `Außenwelt`", erstelle, diese aber aktiv mitproduziere(ebd), so bedeutet dies, daß das epistemologische Problem von Realität und Irrealität sich nach den Parametern der Intersubjektivität ausrichtet. Wenn sich darüber hinausgehend der Komplex aus Bewußtsein und Gewissen aber dem gehorchenden Hören verdankt, so unterliegt auch das Selbstbewußtsein diesen Bedingungen. Sowohl das Realitätsproblem wie auch das Problem des Selbstbewußtseins markieren nur Randbereiche - nach innen hin und nach außen - des Intersubjektivitätsverhältnisses. Dieses ist keine harmlose Dissens- oder Konsensgeschichte, wobei keiner leugnen kann, daß es Formen des Konsenses gibt, sondern schlicht eine Struktur der Gewalt. Für das Selbstbewußtsein, das dem Selbst angehört, folgt daraus, daß es in seiner Eigenschaft als "devotes Organ", das Selbst als Hörendes ausweist. Im selbstbewußten Akt gehorcht das Selbst. Es gehorcht einem Text, einer Syntax, die (um Lacan mit zu erinneren:) so strukturiert ist, wie die Sprache. Es ist eine Homogenisierungsmaschine. Das Bewußtsein bringt bloß "Regelmässigkeit" in die Wahrnehmungen (NF XIII 301f) und zwar in dem Maße, in dem es Wiederkehrendes als Bekanntes erkennbar werden läßt. Die Folgebeziehungen, die dabei ins Bewußtsein treten, werden von diesem als Kausalitätsverhältnisse interpretiert, auf die "Geist, Vernunft, Logik usw.", die "in die Dinge (...), hinter die Dinge projeziert" werden, (auf)gebaut sind (NF XIII 67f). Diese "Regelmäßigkeit" ist hinwiederum verbunden mit dem Narzißmus, man könne etwas "berechnen" und sei fähig "vorherzuwissen" (NF IX 193). "Was als `Einheit` ins Bewußtsein tritt, ist bereits ungeheuer complizirt" (NF XII 205). Es kann zwar geschehen, daß ein "regelmäßig" auftretender "Wille" im "Bewußtsein" als seine "Wirkung" ein "Machtgefühl" angedichtet bekommt (NF XIII 308), daß also eine scheinbare Stringenz des Willens als "Charakterstärke" und sogenannte "Prinzipientreue" ausgelegt wird. Doch ist dies eine bloße "Optik der Psychologie", die besagt, daß uns das nicht gehört, was wir nicht vorher als Wille im "Bewußtsein" hatten (ebd.).
Tatsächlich "sehen" wir unserem "Wesen nur zu, auch unserem intellektuellen Wesen: alles Bewußtsein streift nur die Oberflächen" (NF IX 193). Das Bewußtsein ist ja etwas, das aus Gründen der Nützlichkeit "hinzugefügt" (NF XIII 329) ist. "Das Bewußtsein ist in so weit da, als Bewußtsein nützlich ist" (NF XII 108), d. h. die Wahrnehmungen allein, deren Bewußtwerdung dem Leben dienlich war, sind bewußt geworden (ebd.). Diese bewußt gewordenen Wahrnehmungen zeichnen sich im repräsentierenden Bewußtsein als regelmäßige Eindrücke aus (NF XIII 301f), die dadurch im Sinn der "Erhaltung" des Einzelnen, der Gattung und damit des Lebens in spezifischer Weise verwertbar wurden. Da der Grad des "Bewußtwerdens" von der besagten "Nützlichkeit" abhängt, ist die Perspektive des Bewußtseins nur eine (sehr) spezifische "Winkelperspektive", die keine "adäquaten" Erkenntnisse liefert (NF XIII 57). Dieser "Winkel" kann angesichts der realen "Vielheit des Geschehens innerhalb eines Organismus" (NF XIII 40f) keine Wahrheit im Sinne einer Entsprechung von Erkenntnissubjekt und Erkenntnisgegenstand ausdrücken. "Die Forderung nach einer adäquaten Ausdrucksweise" wird insbesondere in diesem Sinn des Selbstverhältnisses absurd; "der Begriff `Wahrheit` ist widersinnig" (NF XIII 303). Dem Menschen wurde in der berichteten Weise durch sich selbst aufgegeben seine "Sinne in sich" zu kehren (AC VI 180). Dabei entwickelte jede Epoche der Moralgeschichte ihre eigenen memotechnischen Instrumente. Das durchgängige Motiv der Bewußtwerdung mittels Introjektion ist jedoch seitens der Menge die "Furcht" vor den Eroberern, den Einzelnen im allgemeinen (Individualität), überhaupt allem außenseitigem Fremden. "Wir wollen, dass es irgendwann einmal Nichts mehr zu fürchten gibt" (JGB V 123) lautet der "Imperativ der Heerden-Furchtsamkeit" (ebd.). Das Mittel gegen die Furcht ist die Homogenisierung; nichts anderes meint Nietzsches Moral-Begriff als ein: So-soll-es-sein (NF XII 256). Ist erst alles gleich, kann nichts mehr bedrohlich erscheinen. Kernpunkt des Selbstbewußtseins ist also gerade die entropische Aussparung des Fremden, also des Körpers selber. Das Selbstbewußtsein nimmt demnach immer schon eine unzulässige Isolation von dem ihn erhaltenden Körper vor, an dem es faktisch permanent schmarotzt, und ohne den es gar nicht existierte.
Kant schrieb in seiner Kritik des Reflexionsbegriffs des Leinbnizschen Rationalismus davon, daß uns das Innere (Materiale) des Menschen nicht bekannt sei. Er bestimmt "das Bewußtsein seiner selbst (Apperzeption)" als die "einfache Vorstellung des Ich", die keinesfalls alles das zu Bewußtsein kommen läßt, was das Ich Konstituiert (KrV B 68). Diese Vorstellung ist nicht "unmittelbar selbsttätig", dies wäre eine unmögliche intellektuelle Anschauung. Das Subjekt nimmt sich nur wahr "nach der Art, sie es von innen affiziert wird, folglich, wie es sich erscheint, nicht wie es ist" (ebd.) Die Welt der Affekte ist für Kant eine individuelle, über die sich in philosophischer Hinsicht nicht viel aussagen läßt. Sie umgreift die Welt der Innerlichkeit des einzelnen, über die nach Kant die Psychologie zu handeln hat. Nietzsche beschreibt in einer zunächst Kant ähnlichen Weise all unsere Erkenntnis mit Hilfe des Begriffs "Relation". Weiterhin gilt auch für Nietzsche: "Bewußt werden wir uns nur eines Haufens von Affekten: und selbst die Sinneswahrnehmungen und Gedanken gehören unter diese Offenbarung der Affekte" (NF X 150). Daraus resultiert aber, daß die "innere Erfahrung" tritt erst unter bestimmten Bedingungen "ins Bewußtsein" tritt(NF XIII 460), nämlich "erst nachdem sie eine Sprache gefunden hat, die das Individuum versteht (ebd.). Es ist also eine immer "Übersetzung eines Zustandes in ihm bekanntere Zustände" (ebd.). Wenn die "Tatsachen" der "`inneren Welt`" betrachtet werden, wird insgeheim die zeitliche Abfolge von "Ursache" und "Wirkung" vertauscht (NF XIII 459). "Die Grundthatsache der `inneren Erfahrung` ist, daß die Ursache imaginiert wird, nachdem die Wirkung erfolgt ist. Dasselbe gilt von der Abfolge der Gedanken ... wir suchen den Grund zu einem Gedanken, bevor er uns noch bewußt ist: und dann tritt zuerst der Grund und dann dessen Folge ins Bewußtsein ..." (NF XIII 459) Dem Bewußtwerden geht also die Affektation von einem Machtquantum voraus, zu diesem Affekt wird eine Ursache gesucht. Wenn dann ein stimmiges Bild einer Gedankenkette entstanden ist - die in Wirklichkeit nur aus einer Folge von Reizen besteht - sieht es so aus, als seien die Gedanken fest im Bewußtsein (, wobei auch noch beiläufig die Gründe geliefert sind.). Für das Selbstbwußtsein folgt aus dem intersubjektiven Zwang, daß "Jeder von uns, beim besten Willen, sich selbst so individuell wie möglich zu verstehen, "sich selbst zu erkennen", doch immer nur gerade das Nicht-Individuelle an sich zum Bewusstsein bringen wird, sein "Durchschnittliches" (FW III 592f). Das Selbstbewußtsein erkennt nur die "Möglichkeiten unserer Strukturverschiebung, nichts mehr" (NF IX 305).
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